(MH) Bei unserer Hauptversammlung im März informierte Herr Crantz, stellvertretender Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes, über aus Sicht der Stadt notwendige Umwandlung verkehrsberuhigter Zonen („Spielstraßen“) zur Anpassung an die Rechtsprechung. Sie seien (z.B. durch die Trennung von Geh- und Fahrwegen) nicht so gestaltet, dass AutofahrerInnen zweifelsfrei erkennen können, dass sie sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Dies gelte auch und gerade in der Südstadt-Ost, dort sei auch das Verkehrsaufkommen für solche Zonen zu hoch. Um rechtssicher die Einhaltung der Geschwindigkeit kontrollieren und um Vorfahrtssituationen an Übergangskreuzungen klarer gestalten zu können, sei die Auflösung der Spielstraßen mit Ausnahme des Bereichs an der Schule ohne Alternative.
In einer Anfrage im Gemeinderat hakte jetzt die GRÜNEN Gemeinderatsfraktion nach mit dem erklärten Ziel, möglichst viele verkehrsberuhigte Bereiche zu erhalten, insbesondere in Wohngegenden mit Aufenthaltsfunktion, wie vor Stadtteilbürgerzentren und in der Nähe von Einrichtungen, die von Kindern oder SeniorInnen häufig aufgesucht werden. Sie erwarten von Seiten der Stadtverwaltung die Erarbeitung klarer Kriterien, aufgrund derer entschieden werden soll, wo verkehrsberuhigte Bereiche auch zukünftig beibehalten werden. Auch soll dargestellt werden, welche finanziellen Mittel für den Erhalt notwendig sind. Ebenso sollen weitere Alternativen zu Tempo 30 geprüft werden. Dies könnten z.B. Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von 20 km/h sein.
In der Hauptversammlung war heftige Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung geäußert und der Erhalt der „Spielstraßen“ gefordert worden. In der Folge äußerten uns gegenüber viele die Meinung, dass eine einheitliche 30er-Zone die bessere Lösung wäre, nicht zuletzt der Rechtssicherheit und Kontrollierbarkeit wegen. Auf jeden Fall stellt sich die Frage, welche Kosten jetzt durch den Rückbau der verkehrsberuhigten Zonen entstehen werden (etwa an den Kreuzungen, an denen die Straßen durch Aufpflasterungen getrennt sind).
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