Erhaltungssatzung – Vorkaufsrecht

Liebe Südstädterinnen, Südstädter und an der Südstadt Interessierte!

Im ersten RUDI diesen Jahres hatten wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorkaufsrecht erwähnt. Nach diesem Urteil wird das Vorkaufsrecht einer Kommune, auch beim Bestehen einer Erhaltungssatzung, massiv eingeschränkt. Dies haben wir zum Anlass genommen, Bundestagsabgeordnete aus Karlsruhe und den zuständigen Ausschuss des Bundestages anzuschreiben und auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung hinzuweisen.  Inzwischen haben wir von Parsa Marvi,  SPD, und von der Referentin für Bauen und Wohnen Die Linke, Lorena Jonas, eine Antwort erhalten. Unser Schreiben und die beiden Antworten können über die folgenden Links eingesehen werden.

Schreiben der BGS: ⇒ Vorkaufsrecht – Schreiben an Bundestag 

Antwort der SPD (Parsa Marvi): ⇒ Antwort von Parsa Marvi

Antwort Die Linke ( Lorena Jonas ): ⇒ Antwort LINKE Bundestag