Stellplatzsatzung – Auswirkungen auf die Südstadt

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die Öffentlichlegung der neuen Stellplatzsatzung beschlossen. In dieser Satzung soll die Zahl der vorgeschriebenen Autostellplätze bei Neubauten in zentrumsnahen Stadtteilen – also auch der Südstadt – reduziert werden. Im Gegenzug soll die der Fahrradabstellplätze erhöht werden.

Wir halten die Satzung für die Südstadt für falsch, ja gefährlich. Entsprechend haben wir bereits zur Sitzung des vorgeschalteten Planungsausschusses folgendes geschrieben:

Die im Entwurf genannten Ziele sind nachvollziehbar und anzustreben. Das Ziel, Versiegelung zu vermindern und mehr Raum für Grünflächen zu schaffen allerdings wird zumindest in der „alten“ Südstadt (in Zone 1 liegend) nicht erreicht werden, das Gegenteil dürfte der Fall sein.
➔ Die Verbilligung des Wohnbaus wird zu noch mehr Bauen in Innenhöfen führen. Durchlüftung und Begrünung – in Zeiten des Klimawandels notwendiger denn je – wird dadurch immer weniger möglich.
➔ Zudem ist Bauen in Innenhöfen in Bereichen ohne Bebauungsplan offensichtlich kaum zu reglementieren. Nach unserem Kenntnisstand ist die Stellplatzsatzung das nahezu einzig mögliche Regulationsinstrument.
Die KfZ-Dichte in der Südstadt scheint laut Statistik-Atlas relativ gering. Wir gehen aber davon aus, dass dies nicht die PKW mit einschließt, die in anderen Städten (Heimatorte) zugelassen sind – das betrifft in erster Linie Studierende. Genau die werden ausdrücklich benannt bei den Wohneinheiten unter 35 m² („Studierenden-Apartments“), bei denen eine weitere Reduktion der Stellplätze möglich sein soll. Dass damit im Endeffekt nur für jede vierte Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss, halten wir für realitätsfern.
➔ Der Bedarf für Parkplätze im öffentlichen Raum wird erhöht anstatt reduziert. Jede Hoffnung auf eine Reduktion parkender Autos am Straßenrand ist damit hinfällig. Das bedeutet weiteres Aufheizen des Stadtteils und macht Bemühungen um Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Straßen sinnlos.

Leider ist man unserer Argumentation nicht gefolgt.

„Öffentlichkeitslegung“ bedeutet, dass einen Monat lang noch „eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“ vorgesehen ist, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Wir werden erneut unsere massiven Bedenken vortragen, ohne große Hoffnung auf Erfolg.
Wir finden es erschreckend, wie selbstverständlich Nachverdichtung in diesem bereits dichtest bebauten Stadtteil Karlsruhes achselzuckend hingenommen, ja gefördert wird.

MH