Die Situation dort ist für jeden Passanten offensichtlich und den Nachbarn allzu gut bekannt, wir als Bürger-Gesellschaft haben es vielfach angesprochen und Handlungen der Ämter eingefordert. Jetzt endlich tut sich was!
Auf Initiative des Ordnungs- und Bürgeramtes (OA) wurden die Gebäude im Beisein des Bauordnungsamtes und des Gesundheitsamtes begangen. Es wurde festgesellt, dass es durch fehlende und kaputte Fenster zur Einnistung von Tauben gekommen ist mit allen entsprechenden Folgen. Die Fenster wurden notdürftig verschlossen, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich war. (Anm. der Redaktion: Wie auf dem Foto zu erkennen, sind leider weiterhin viele Fenster offen und die Häuser werden als Taubenschlag genutzt!). Es wird zugesagt, dass weitere Reparaturen erfolgen werden, um das Einnisten von Tauben zukünftig zu verhindern und dass Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung geprüft und ggf. ergriffen werden.
„Als nächster wirksamer Schritt wird das Eingangstor zum Anwesen Werderstraße 78 verschlossen, um das unerlaubte Nächtigen im benannten Torbereich und dortige Müllablagerung wirksam zu verhindern.“, heißt es in dem Schreiben des OA. Weiter wird versichert, dass das Amt im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten auch weiterhin seinen Beitrag zur Verbesserung der Lage leisten werde.
Die Hürden, in das Eigentumsrecht einzugreifen, seien jedoch sehr hoch.
Vom Bauordnungsamt dagegen erhalten wir die Nachricht, dass von diesem keine Handlungsmöglichkeit, aber auch keine Notwendigkeit dazu gesehen wird. Sie könnten nur im Bereich der Gefahrenabwehr tätig werden. Als Beispiel werden Ziegel angeführt, die in den öffentlichen Bereich fallen könnten, und dies sei ja nicht der Fall. Dabei haben wir genau das schon 2019 dem Amt angezeigt (und dies war kein Einzelfall!). Es ist dem Amt auch bekannt, dass ein ganzes Fenster in den Innenhof gestürzt ist – bedauerlicherweise ist dies nicht der öffentliche Raum. „Das Erscheinungsbild der Baufälligkeit alleine reicht nicht aus. Wir können immer nur dann tätig werden, wenn eine konkrete Gefahr vom Gebäude ausgeht“, wird uns beschieden.
Was genau muss denn noch passieren?
MH